Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung muss der Anwärter zeigen, dass er den Anforderungen zur Durchführung eines regulären Fahrtbetriebes genügen kann. Die Fahrt wird von einem zugelassenen Prüfer abgenommen, der lediglich aus Sicherheitsgründen in den Fahrtbetrieb eingreifen darf.
Die Prüffahrt mit einer Dauer von etwa 60 Minuten findet in einem Heissluftballon der Größenklasse A (bis 3.400 cbm) statt. In der praktischen Prüfung sind verschiedene Übungen und Verfahren zu Start, Fahrtbetrieb und Landung zu absolvieren. Jede Übung kann vom Anwärter einmal wiederholt werden, falls der Erstversuch nicht erfolgreich verlaufen ist.
Der Prüfanwärter muss folgende Fähigkeiten nachweisen:
- Betrieb des Heißluftballons
- exakte Durchführung aller verlangten Manöver
- verantwortliches Verhalten & gutes Urteilsvermögen
- Anwendung der im Theorieteil erlernten Verfahren, soweit diese für den regulären Fahrtbetrieb von Bedeutung sind
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