Das Führen eines Freiballons im kontrollierten Luftraum erfordert ein "Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis" (BZF). Dieses kann entweder in Deutsch (BZF II) oder in Englisch (BZF I) abgelegt werden. Bei grenzübergreifenden Fahrten in ein nicht-deutschsprachiges Land ist ein BZF I notwendig.
Die 30-minütige Prüfung zum Erhalt des BZF umfasst die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs nach Sichtflugregeln. Dabei wird beispielsweise ein Anflug oder Abflug an bzw. von einem Flughafen simuliert und der Funkverkehr dabei geprüft. Das BZF I erfordert zusätzlich das Bestehen einer Übersetzungsübung vom Englischen ins Deutsche.